Reisen in Corona-Zeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns sehr, dass Sie wieder mit uns reisen möchten!

Die aktuelle Situation in Bezug auf die Corona-Pandemie zeigt eine Senkung des Infektionsgeschehens und eine Abnahme schwerer Krankheitsverläufe. Daher wurden die Einschränkungen im täglichen Leben als auch Zutrittsbeschränkungen aufgehoben bzw. verringert. Wie sich diese Situation allerdings in der Zukunft entwickelt, kann niemand derzeit einschätzen.

Informationen für Reisen in Corona-Zeiten

  • Poppe Reisen hat für seine Reisen keine eigene 2G- oder 3G-Regel.
  • Unsere aktuelle Erfahrung zeigt, dass Hotels, Restaurants, Bars, Spielstätten und öffentliche Einrichtungen wie Museen, Galerien etc. den Zutritt ohne Einschränkungen oder Nachweispflichten gewähren. In einigen Städten/Zielgebieten ist ein Hausrecht gestattet, das ggf. zu einer hausinternen Maskenpflicht führen kann.
  • Sollten öffentliche Veranstaltungen nur mit einer bestimmten Zutrittsregelung stattfinden, informieren wir Sie bei Erstellung des Angebots, bei Buchung oder sobald uns diese Regelungen mitgeteilt werden.
  • Aktuelle Hinweise zu Corona-Bestimmungen unserer Leistungsträger und Reiseländer erhalten Sie mit den Reiseunterlagen ca. 2 Wochen vor Reisebeginn. Für die Einhaltung dieser Regeln sind Reisende selbst verantwortlich.
  • Bitte gehen Sie bereits bei Buchung einer Reise davon aus, dass auch in Zukunft Zugangsbeschränkungen, Nachweispflichten über Impfschutz oder Genesenenstatus sowie Testverfahren in den Zielgebieten gelten könnten.

Einreise nach Deutschland

Die folgenden Informationen stammen von der Website der Bundesregierung, Stand 25.05.2022.

  • Vom 1. Juni 2022 an brauchen Einreisende keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Ausnahme: Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen. Auch wenn es derzeit keine Gebiete gibt, die als Virusvarianten-Gebiete gelten: Es ist nicht auszuschließen, dass neue gefährliche Varianten entstehen können und damit erneut Virusvarianten-Gebiete ausgewiesen werden müssen. Um dann zügig reagieren zu können und den Eintrag aus dem Ausland zu begrenzen, werden die strengen Regelungen für die Einreise aus solchen Gebieten beibehalten.
  • Für den Impfnachweis ist es künftig ausreichend, wenn man mit einem von der WHO anerkannten Impfstoffen geimpft ist. Das sind dann auch Impfstoffe wie Sinova, Sinopharm oder Coronavac von chinesischen Herstellern oder Covaxin eines indischen Herstellers.
  • Die Kategorie Hochrisikogebiete wird gestrichen.
    Bitte informieren Sie sich unbedingt vorab über die aktuellen Informationen für das Reiseland auf der Homepage des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/. Die Regeln können je nach Land abweichen.

Einreise in andere Länder

  • Erkundigen Sie sich bitte vor einer geplanten Reise auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de) nach den aktuellen Einreise- und Impfvorschriften nicht nur die Corona-Pandemie betreffend.
  • Für die Mitführung der notwendigen Reisedokumente wie Reisepass oder Ausweis und die Einhaltung von Impfvorschriften sind die Reisenden selbst verantwortlich.

Hier unsere wichtigsten Punkte und Aussagen:

  • Gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann jeder Reisende jederzeit vor Reisebeginn von einer gebuchten Reise zurücktreten.Hierfür fallen die entsprechenden Stornierungskosten an.

Kostenfreie Stornierungsmöglichkeit

  • Wenn nach der Buchung ein Beherbergungsverbot oder generelles Reiseverbot, egal ob im Inland oder Ausland, ausgesprochen wird, dann wird die Reise von unserer Seite aus abgesagt und Anzahlungen werden erstattet.
  • Es kann auch andere Gründe geben, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Reise führen und zum kostenlosen Storno Ihrerseits oder der Absage der Reise unsererseits berechtigen. Dies ist der Fall, wenn Hauptbestandteile des Reiseprogramms aufgrund des Corona-Virus nicht durchführbar sind, und somit der Hauptgrund für die Reise entfällt. Dies gilt z.B. bei Schließungen von Spielstätten.
  • Wir stellen im Fall einer Reiseabsage KEINE Gutscheine aus! Wenn wir eine Terminverschiebung anbieten können, fragen wir, ob eventuelle Anzahlungen für den neuen Termin stehen bleiben können. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, bekommen Sie Ihr Geld innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen zurück.

Keine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit

  • Das Vorliegen einer Reisewarnung für das Reiseland ist KEIN REISEVERBOT und berechtigt daher NICHT automatisch zu einer kostenfreien Stornierung der Reise. Hier kommt es auf die Situation zum Zeitpunkt der Stornierung sowie die Stärke der Beeinträchtigung der Reise an, was dann im Einzelfall geprüft werden muss.Zur Erläuterung: Das Pauschalreiserecht erlaubt eine kostenfreie Stornierung der Reise, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen. Eine vorliegende Reisewarnung fällt zwar unter diesen Punkt, jedoch ist dies nach über einem Jahr Pandemiezustand kein „außergewöhnlicher“ Umstand mehr.Natürlich gelten für alle Reisen die Vorgaben und Verordnungen der Bundesregierung und der bereisten Länder, die zu beachten sind und die sich auch jederzeit ändern können. Wie bisher bei einer Impfpflicht für bestimmte Krankheiten oder z.B. der Visapflicht, werden wir Sie natürlich auf entsprechende Vorgaben rechtzeitig hinweisen, die Durchführung einer Impfung oder eines Tests vor der Abreise liegt aber dann in Ihrer Verantwortung. Ebenso der Gang in die Quarantäne und/oder das Freitesten daraus nach Rückkehr.
  • Daher: Wenn es Test-, Impf- oder die Durchführung der Reise nicht beeinträchtigende Quarantänepflichten gibt oder sollten diese eingeführt werden, so sind diese zumutbar und daher kein Grund für eine kostenlose Stornierung.

Gleiches gilt auch für eine Quarantäneregel oder Testpflicht bei Rückkehr nach Deutschland.

  • 1. Beispiel: Sollten Sie bei Rückkehr in Quarantäne müssen, weil es die Verordnung Ihres Bundeslands so vorschreibt und was aber aufgrund Ihrer Arbeit nicht möglich ist und sollten Sie die Reise deswegen vorher stornieren wollen, wäre dies NICHT kostenfrei möglich.
  • 2. Beispiel: Wenn ein Land eine Pflicht-Impfung einführt, Sie diese aber nicht haben und auch absehbar nicht bekommen, so ist dies dennoch kein Grund für eine kostenfreie Stornierung. Denn bei Impfungen handelt es sich um persönliche Voraussetzungen, für die Sie selbst verantwortlich sind. Insofern haben Sie keine kostenlose Stornierungsmöglichkeit, wenn sie die persönlichen Voraussetzungen für die Reise nicht erbringen können.

Corona-Reiserücktrittsversicherungen

  • Eine Corona-Versicherung deckt NICHT das Risiko ab, wenn Sie selber nicht erkranken, aber aufgrund von Verordnungen stornieren müssten. Z.B. beim oben genannten Quarantäne- oder Impffall.
  • Eine Corona-Versicherung erstattet die Kosten nur, wenn SIE SELBER krank werden oder einen Verdacht auf Krankheit besteht und Sie deswegen in Quarantäne müssten oder nicht reisen können.

Vielfältige Informationen unseres Versicherers finden Sie unter
https://www.mdt-versicherung.de/informationen-covid-19/

Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung mit Corona-Schutz.

Ihr Schutz vor einer Infizierung mit dem Covid-19 Virus ist uns sehr wichtig und wir möchten, dass Sie sich während Ihrer gesamten Reise sicher fühlen, da Ihre Gesundheit für uns oberste Priorität hat!

Damit dies gewährleistet ist, prüfen wir vor jeder Reise:

  • innerhalb Deutschlands, dass unsere Leistungspartner die jeweilige für das Bundesland geltende Corona-Bekämpfungsverordnung beachten und einhalten. Eine gute und schnelle Übersicht finden Sie in unserem „Tourismuswegweiser Deutschland“, etwas weiter unten auf dieser Seite.
  • außerhalb Deutschlands, dass unsere Leistungspartner mindestens die jeweiligen Regularien des Reiselandes einhalten. Darüber hinaus sensibilisieren wir sie auch für unsere wesentlichen Schutz- und Hygiene-Standards, sollten diese von denen des Reiselandes stark abweichen.
    Eine immer aktuelle Übersicht der Corona-Schutzmaßnahmen pro Reiseland finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts unter „Reise und Sicherheit“.

Allgemeine Hinweise für Reisende während der Corona-Pandemie

Zu Ihrem eigenen Schutz bitten wir Sie aber auch, neben den allgemein geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, die folgenden Regeln und Maßnahmen zu beachten und einzuhalten:

  • Mindestabstand von 1,5 m wahren
  • Abstände auch auf Wegen und im Toilettenbereich einhalten
  • Mund-Nasen-Schutzpflicht beachten
  • Händehygiene einhalten
  • Auf Umarmungen und Händeschütteln verzichten
  • Fernhalten der Hände vom Gesicht
  • Nies- und Hustenetikette wahren
  • Kontaktbeschränkungen beachten
  • Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen
  • Trockene Luft vermeiden: Häufiges Lüften im Hotelzimmer

Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne und angenehme Reise!

Nähere Informationen zu den einzelnen Regelungen in den verschiedenen Regionen Deutschlands finden Sie im Tourismus-Wegweiser, der vom Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes zur Verfügung gestellt wird (lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.).

Die Firma Sherpa aus Toronto stellt tourismusrelevante Services zur Verfügung und hat eine interaktive Weltkarte erstellt, die per Mouse-Over Covid-bezogene Einschränkungen und Einreiseanforderungen der jeweiligen Länder auf einen Blick anzeigt. Diese Karte ist in englischer Sprache und die Firma Sherpa sieht diese nur als Richtlinie und übernimmt keine Haftung für Vollständigkeit.

Trotzdem ist diese Übersicht sehr hilfreich bei einer ersten Information über potentielle Reiseziele. Deshalb möchten wir Ihnen den Link dazu hier zur Verfügung stellen.

Auch Poppe Reisen übernimmt keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Bitte informieren Sie sich beim gewünschten Land auf den offiziellen Regierungsseiten bzgl. Einreisebestimmungen und -vorraussetzungen.

Durch Klick auf das unten stehende Bildschirmfoto gelangen Sie zur
Weltkarte mit Covid-bezogenen Einschränkungen und Einreiseanforderungen:

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